Ein
Schadenereignis
kann im versicherungstechnischen Sinn auf drei Arten eintreten:
als Personenschaden: Eine natürliche Person erleidet eine Verletzung, Vergiftung oder den Tod.
als Sachschaden: Eine Sache erleidet einen Schaden, beispielsweise durch eine Fahrzeugkollision.
als Vermögensschaden: Der Schaden besteht aus einer Vermögensminderung, zum Beispiel die Zerstörung eines wertvollen Gemäldes: Der Sachschaden (Leinwand, Rahmen, Farbe) ist meist unbedeutend, der immatrielle Wertverlust (meßbar z.B. als aktueller Verkaufspreis hingegen ist enorm.
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