Jagd
bezeichnet das (erlaubte) Aufsuchen, Nachstellen, Fangen, Töten und Aneignen von
Wild | (
Wild). Unter "Erlegen" versteht man das gezielte Töten von Wildtieren.
Aufgaben
Die Jagd erfolgt aus verschiedenen Gründen:
# Nahrungsgewinnung
# Gewinnung von Tierteilen aller Art (z. B.
Fell .html"> (
Geweih)e, etc.
# ökonomischen Gründe (z.B. um
Wildschäden .html"> (
Landwirtschaft) zu verhindern.
# Hobbyzwecken (
Jagdsport | (
Jagdsport)
# Bestandsregulierung
Ein wesentlicher Bestandteil der Jagd ist die .
Geschichte und Tradition
Ursprung
Schon in der
Altsteinzeit .html"> (
Jäger und Sammler)" ist die gängige Bezeichnung für Menschen dieser Zeit. Die Jagd diente hauptsächlich zur Nahrungsversorgung und lieferte neben
Fleisch .html"> (
Knochen) und
Fell | (
Fell)e.
Mit der zunehmenden Sesshaftigkeit und damit verbundenen
Domestizierung | (
Domestizierung) von Tieren trat die Jagd als Lebensgrundlage in weiten Teilen der Bevölkerung zunehmend in den Hintergrund. Schon in den antiken Hochkulturen wurde die Jagd als Freizeitvergnügen betrachtet. Sie wurde zunehmend nur noch von einem kleinen Teil der Gesamtbevölkerung ausgeübt.
Bis im Mittelalter wurde die Jagd immer mehr zum Privileg des
Adel .html"> (
Würdenträger). Aus dem Mittelalter stammt auch die Unterscheidung in "hohe Jagd" - die dem Adel vorbehaltene Jagd auf
Hochwild .html"> (
Niederwild).
Heute wird die Jagd in Deutschland vorrangig von privaten Jägern ausgeübt. Dabei bekommen ökologische Gesichtspunkte eine immer größere Bedeutung. Die moderne Industriegesellschaft macht vielfältige Schutzmaßnahmen erforderlich, welche z.T. durch Jäger wahrgenommen werden. Das neue Selbstverständnis der Jäger drückt der Wahlspruch "Jagd ist angewandter
Naturschutz .html"> (
Nachhaltigkeit).
Brauchtum
Auch in Deutschland existiert eine jagdliches
Brauchtum .html"> (
Jägersprache) gepflegt. Die traditionelle grüne Bekleidung ist jedem bekannt und kaum mehr wegzudenken. Die jagdlichen Traditionen werden in der Jägerschaft aktiv gepflegt und finden sich auch häufig in der Praxis.
Jagdarten
Im Laufe der Zeit haben sich verschiedenste Jagdarten entwickelt, welche jeweils in speziellen Situationen bzw. bei der Jagd auf bestimmte Tierarten am geeignetesten sind. Die wichtigsten sind:
Einzeljagd:
Suche: Mit Hilfe eines Hundes "durchsucht" man Felder oder Waldabschnitte um flüchtendes Wild erlegen zu können. Diese Jagdart findet meist auf Hasen, Kaninchen oder Federwild statt. Sie wird von einem einzelnen oder einer kleineren Gruppe von Jägern ausgeübt. Dafür benötigt man kurzjagende Hunde oder Vorstehhunde | (Vorstehhunde).
Ansitz: Beim Ansitz wartet ein Jäger still an einer Lichtung o.ä., häufig auf einem Hochsitz | (Hochsitz). Wild, welches vorbeizieht, kann so in Ruhe beobachtet werden, bevor entschieden wird, ob geschossen wird. Die Beunruhigung ist minimal. Beim Ansitz wird hauptsächlich auf Rehwild, Raubwild und Hochwild gejagt.
Pirsch: Hierbei begeht der Jäger vorsichtig und leise das zu bejagende Gebiet, er "pirscht". Dabei kann Spuren gefolgt werden, um Wildtiere aufzuspüren. Besonders erfolgsversprechend ist diese Jagd bei Neuschnee, da hier die frischen Spuren besonders gut zu sehen sind.
Gesellschaftsjagd:
Treibjagd: Eine Gesellschaftjagd, bei der mehrere Treiber und Hunde das Wild flüchtig machen. Treibjagden werden meist auf offenen Flächen auf Hasen und anderes Niederwild, außer Rehwild ausgeübt.
Drückjagd: Bei einer Drückjagd gehen mehrere Treiber - meist in Begleitung von Hunden - durch das zu bejagende Gebiet um die Wildtiere in Bewegung zu bringen und aus den Einständen zu "drücken". Die Jäger warten in der nähe dieser Einstände an zuvor festgelegten Ständen auf das Wild. So wird zumeist Schwarzwild bejagt.
Bewegungsjagd: Bei dieser Jagdform, ähnlich der Drückjagd, wird weiträumiger abgestellt. Das Wild wird nur soweit beunruhigt, daß es seine Einstände verlässt und möglichst vertraut und langsam daa den Schützen vorkommt. Das erleichtert den Jägern die gezielte Selektion und das Wild wird weniger beunruhigt. Diese Jagdart wird in großen Revieren oder revierübergreifend auf alle Hochwildarten, Rehwild und Raubwild genutzt.
Weitere Jagdarten:
Fangjagd: Die Jagd mit Fallen. Diese wird in den Fang durch Lebendfallen und durch Totschlagfallen unterschieden. In Deutschland gibt es strenge Gesetze, die diese Jagdform regeln. In den meisten Bundesländern muß der Jäger eine zusätzliche Prüfung für einen Fallenschein ablegen.
Hetzjagd: In Deutschland verboten. In England nach wie vor in Form der Fuchsjagd existent.
Beizjagd: Die Jagd mit Greifvögel .html"> (Falkner).
In verschiedenen Regionen haben sich darüber hinaus unterschiedliche Jagdtradition | (Jagdtradition)en herausgebildet:
In England .html"> (Fuchsjagd), in Schottland | (Schottland) wurde diese bereits abgeschafft. Auch in Deutschland ist diese Art der Hetzjagd verboten.
In Afrika .html"> (Großwildjagd) (Safari | (Safari).
In Stadtgebieten (z.B. auf Friedhöfen, aber auch auf Privat- oder Firmengrundstücken oder Flughäfen wird zudem zur Schädlingsbekämpfung | (Schädlingsbekämpfung) Tauben oder Niederwild nachgestellt. Dies geschieht oftmals im Auftrag von Grundstückseigentümern oder der Stadtverwaltung. Diese Jagdform ist u.a. wegen der erhöhten Gefährdung von Personen oder Sachwerten (u.a. durch herabfallende Geschosse bei der Taubenjagd umstritten.
Recht
Das Bundesjagdgesetz .html"> (Reichsjagdgesetz) von 1934, das unter der Federführung des Reichsjagdmeisters Hermann Göring | (Hermann Göring) entworfen wurde. 1952 wurde es nach wenigen formellen und redaktionellen Änderungen in bundesdeutsches Recht überführt. Inhaltlich blieb das nun Bundesjagdgesetz genannte Regelwerk das alte und auch die Änderungen der Jahre 1976 und 2002 haben keine nennenswerten inhaltlichen Neuerungen gebracht. Diese Tatsache dient Jagdgegner häufig als Angriffspunkt. Inzwischen wird von einigen Seiten eine umfassende Reformation des Jagdrechts gefordert.
Jagdrecht
In Deutschland ist das Jagdrecht .html"> (Bundesjagdgesetz) (BJG und den Landesjagdgesetzen geregelt. Es ist unmittelbar mit dem Grundbesitz verknüpft. Die Ausübung der Jagd ist jedoch nur in Jagdbezirken | (Jagdbezirken) erlaubt und auch dort, mit Ausnahme der Jagd zur Schädlingsbekämpfung, nur außerhalb von "befriedeten Bezirken" (z.B. Wohngegenden, Gärten etc..
Die Jagdbezirke sind entweder Eigenjagdbezirke, oder gemeinschaftliche Jagdbezirke. In letzteren sind mehrere Grundstücke zu einem genügend großen Jagdbezirk zusammengeschlossen. Die zugehörigen Grundbesitzer sind zwangsläufig Mitglieder in Jagd-Genossenschaften .html"> (Körperschaft öffentlichen Rechts). Ein gemeinschaftlicher Jagdbezirk ist üblicherweise mind. 150 ha gross. Die Jagd-Genossen, d.h. die Mitglieder der Genossenschaft, können nun das Jagd-Recht selbst ausüben oder die Ausübung anderen per Verpachtung überlassen. Die geschieht immer für den gesamten Jagdbezirk. Verpachtet wird also nicht etwa ein gesamtes Grundstück, sondern ausschließlich das Recht zur Jagdausübung.
Im Bundesjagdgesetz und den Landesjagdgesetzen sowie weiteren Gesetzen (Waffengesetz und Verordnungen sind darüber hinaus vielfältige Regeln und Beschränkungen zur Jagdausübung festgehalten. Dies umfasst u.a. Vorschriften zu Jagd- und Schonzeiten, jagdbaren Tieren und erlaubten Jagdmethoden. So darf beispielsweise bis auf einige Ausnahmen (Ländergesetze, wie z.B. Schwarzwild | (Schwarzwild) nicht nachts gejagt werden.
Wilderei | (Wilderei) bezeichnet die illegale Jagd auf Tiere.
Jägerprüfung
Die Jagd ausüben dürfen nur Personen, welche zuvor einen Jagdschein .html"> (Abitur) verglichen, und daher auch als grünes Abitur bezeichnet.
Probleme
Von einigen Gegnern wird argumentiert, durch Wildfütterung .html"> (Wildäcker) und andere Hegemassnahmen werde massiv in das Ökosystem eingegriffen und dadurch ein unnatürliches Wachstum der Wildpopulationen begünstigt (Populationsdynamik | (Populationsdynamik). Dagegen wenden Jäger ein, tatsächlich sei die Natur eben nicht unberührt, da sie ständigen menschlichen Eingriffen unterliege. Daher müsse der Mensch regulierend eingreifen und das natürliche Gleichgewicht künstlich erhalten.
Repräsentative Umfragen belegen hingegen Akzeptanz und Verständnis bei der überwiegenden Zahl der Mitteleuropäer. Basis dafür ist das durch die Jägerprüfung allseits anerkannte Wissen der Jäger.
Berühmte Jagdgebiete waren und sind z. B. bei Rominten .html"> (Schorfheide). Der Jagd-Tourismus .html"> (Jagdgebiet)e in der Slowakei .html"> (Polen), im Baltikum .html"> (Rumänien) oder in Russland | (Russland), aber auch in die entferntesten Regionen der Welt, hat viele Freunde, so dass die Kommerzialisierung der dortigen Jagd zwar einerseits Gelder beschafft, andererseits aber in vielen Gebieten durch Übernutzung die Wildbestände stark reduziert wurden und so zunehmend die Erwartungen der Jagdtouristen nicht in vollem Umfang erfüllt werden.
Anders sieht das jedoch auf so genannten Jagdfarmen in Afrika aus. Diese meist ehemaligen Rinderfarmen dehnen sich auf für Europäer unvorstellbare Flächen aus, sind regelmäßig eingezäunt, und garantieren dem Jäger den gewünschten Jagderfolg.
Mit Jagd nichts zu tun hat das sogenannte canned hunting | (canned hunting), wo wilde Tiere für einen Stückpreis in Käfigen und Gattern erlegt werden.
''Siehe auch:'' Halali .html"> (Wiederladen) - Wild .html"> (Wildschaden)
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