Als

Investiturstreit

wird der im 11./12. Jahrhundert .html">päpstlichen .html">weltlichen Macht .html">Bischöfen .html">Äbten | (Abt|Äbten) bezeichnet. Nach den Eigenkirchen .html"> (König) ernannt und in ihr Amt eingesetzt (Investitur .html"> (Ottonen) schuf sich der Kaiser auf diese Weise eine loyale Hausmacht der Kleriker, die auch weltliche Lehen bekamen (Reichskirche .html">Fürstbischöfe | (Fürstbischof|Fürstbischöfe). Nach der '' Die kirchliche Reformbewegung sah in der Simonie .html"> (Synode)n wiederholt. Ein Anhänger dieser Strömung war Papst Gregor VII. .html">Gregorianischen Reformen .html"> (1075) die Investitur durch Laien bei Exkommunikation | (Exkommunikation) verbot. Besonders vom Verbot betroffen war der König des Heiligen Römischen Reiches .html">Heinrich IV. .html"> (Lehnsherr) des Bischofs von Mailand .html"> (Bistum) neu vergab. Papst Gregor ermahnte den deutschen König mit harschen Worten und drohte ihm mit dem Kirchenbann .html"> (Episkopat)s sahen in Gregors Bestrebungen zur Eindämmung der Simonie Nachteile und unterstützten deshalb König Heinrich IV., der dem Papst nun den Gehorsam verweigerte. Daraufhin exkommunzierte Gregor den König und erklärte ihn für abgesetzt. In den folgenden Jahren schwand aufgrund des ungeheuerlichen Vorgangs die Unterstützung für Heinrich IV. und 1077 .html"> (Gang nach Canossa), als der König im Büßergewand .html"> (Canossa) erschien. Gregor blieb angesichts des reuigen Sünders nur, Heinrich wieder in die Gemeinschaft der Gläubigen aufzunehmen. Erst mit der Unterscheidung zwischen weltlicher und geistlicher Herrschaft des Bischofs durch Ivo von Chartres .html"> (1104) verzichtete der König von Frankreich .html"> (1107) der englische König auf das Investiturrecht. Im Wormser Konkordat .html"> (1122) wurde der Investiturstreit durch König Heinrich V. .html"> (Calixtus II.) endgültig beigelegt. ==


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