Als
Investiturstreit
wird der im 11./
12. Jahrhundert .html">päpstlichen .html">weltlichen Macht .html">Bischöfen .html">Äbten | (
Abt|Äbten) bezeichnet.
Nach den
Eigenkirchen .html"> (
König) ernannt und in ihr Amt eingesetzt (
Investitur .html"> (
Ottonen) schuf sich der Kaiser auf diese Weise eine loyale Hausmacht der Kleriker, die auch weltliche Lehen bekamen (
Reichskirche .html">Fürstbischöfe | (
Fürstbischof|Fürstbischöfe).
Nach der ''
Die kirchliche Reformbewegung sah in der
Simonie .html"> (
Synode)n wiederholt. Ein Anhänger dieser Strömung war Papst
Gregor VII. .html">Gregorianischen Reformen .html"> (
1075) die Investitur durch Laien bei
Exkommunikation | (
Exkommunikation) verbot.
Besonders vom Verbot betroffen war der König des
Heiligen Römischen Reiches .html">Heinrich IV. .html"> (
Lehnsherr) des Bischofs von
Mailand .html"> (
Bistum) neu vergab.
Papst Gregor ermahnte den deutschen König mit harschen Worten und drohte ihm mit dem
Kirchenbann .html"> (
Episkopat)s sahen in Gregors Bestrebungen zur Eindämmung der Simonie Nachteile und unterstützten deshalb König Heinrich IV., der dem Papst nun den Gehorsam verweigerte. Daraufhin exkommunzierte Gregor den König und erklärte ihn für abgesetzt.
In den folgenden Jahren schwand aufgrund des ungeheuerlichen Vorgangs die Unterstützung für Heinrich IV. und
1077 .html"> (
Gang nach Canossa), als der König im
Büßergewand .html"> (
Canossa) erschien. Gregor blieb angesichts des reuigen Sünders nur, Heinrich wieder in die Gemeinschaft der Gläubigen aufzunehmen.
Erst mit der Unterscheidung zwischen weltlicher und geistlicher Herrschaft des Bischofs durch
Ivo von Chartres .html"> (
1104) verzichtete der König von
Frankreich .html"> (
1107) der englische König auf das Investiturrecht. Im
Wormser Konkordat .html"> (
1122) wurde der Investiturstreit durch König
Heinrich V. .html"> (
Calixtus II.) endgültig beigelegt.
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