Ein

Embryo

(Keim oder Keimling) ist ein Lebewesen in der frühen Form der Entwicklung. Bei höheren Pflanzen .html">Keimwurzel .html"> (Sprossknospe) (''Plumula'' und Keimblatt .html"> (Keimung) entwickelt sich aus ihm die Keimpflanze | (Keimpflanze). Bei Tiere .html"> (Mensch)en wird der sich aus einer befruchteten Eizelle .html"> (Zygote)'' neu entwickelnde Organismus als Embryo bezeichnet, solange er sich noch im Muttertier oder in einer Eihülle oder Eischale befindet. Beim Menschen wird der Embryo nach Ausbildung der inneren Organe ab der 9. Schwangerschaftswoche als Fetus | (Fetus) (auch ''Fötus'' bezeichnet. In der Rechtssprechung wird der Begriff Embryo allerdings anders verwendet. So ist die Forschung mit menschlichen Embryonen in etlichen Ländern bis zum 14. Lebenstag erlaubt. Bis zu diesem Zeitpunkt hat sich nämlich noch kein individueller Mensch entwickelt, denn die Bildung des Primitivstreifen .html"> (Zentralnervensystem)s findet erst am 14. Entwicklungstag statt. Manche Forscher sprechen daher in den ersten Lebenstagen eines Embryos von einem präembryonalen Stadium oder einem Präembryo, nicht aber von einem echten Embryo. Daraus leitet die Rechtsprechung eine abgeschwächte Verpflichtung ab, das Leben des Embryos bis dahin zu schützen. Tierische und menschliche Embryonen werden von der Wissenschaft oft für experimentelle Zwecke genutzt. Für die medizinische Forschung werden aus menschlichen Embryonen und abgetriebenen Föten z.B. Stammzelle .html"> (Klon)en zugelassen. Zur Rechtfertigung werden meistens drei Argumente vorgebracht:
  • Bis zum 14. Tag gebe es bei menschlichen Embryonen keine Individualität.
  • Daraus ergebe sich, dass der Lebensschutz auf diesen frühen Embryonalstadien nicht so absolut gesetzt werden müsse, wie bei einem menschlichen Lebewesen, bei dem die Individualität feststeht, denn der Nutzen der Experimente an embryonalen Zellen für die Menschheit sei höher zu bewerten.
  • Wenn die Experimente im eigenen Land verboten seien, würden sie doch in anderen Ländern gemacht, so dass es aus Gründen des wissenschaftlichen Fortschritts günstiger sei, die Versuche im eigenen Land zu erlauben. Das österreichische Fortpflanzungsmedizingesetz von 1992 und das deutsche

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