Als

Aggression

(lat. ''aggredi'' - herangehen, angreifen) wird feindseliges Verhalten bezeichnet, das die eigenen Interessen unter Verletzung der Interessen des Gegenübers durchzusetzen versucht. Aggression als Verhaltensweise ist im Tierreich weit verbreitet. Speziell im Zusammenhang mit menschlichem Verhalten äußert sich Aggression in verbalen | (Verbal|verbalen) oder tätlichen Angriffen gegenüber Personen, Personengruppen und Sachen. Völkerrecht .html"> (Verteidigung), die ebenfalls ''aggressives'' Verhalten im obigen Sinne darstellt, den ''erstmaligen'' Einsatz von Gewalt | (Gewalt) in einer Auseinandersetzung von Staaten, Völkern und Volksgruppen.

Psychologie

Ursachen für Aggressionen sind in der Regel in der eigenen Person zu suchen. Auslöser kann eigene Furcht sein, aber auch der Wunsch, andere in Furcht oder Angst zu versetzen. Schließlich können Aggressionen auch eine Form rücksichtsloser Durchsetzung eigener Interessen und Ideen sein. Theoretisch begründet werden Aggressionen durch die hat nachgewiesen, dass es einen Zusammenhang zwischen autoritärem Führungsstil und gesteigerter Aggression bei Wegfall der Kontrolle gibt. Letztlich steht auch die ''Theorie des sozialen Lernens'' für die Nachahmung aggressiver Vorbilder. So wird auch das Exzesse. Tiere zeigen in ihrem Verhalten Aggressionen gegen Artgenossen bei der Verteidigung ihres individuellen Lebensraumes (Jagdrevier und Schutz der Nachkommen. Ihnen ist die Unterwerfung gegenüber dem überlegenen Gegner angeboren. Dies verhindert die Tötung des eigenen Artgenossen weitestgehend. Konrad Lorenz glaubte daher, dass das zur Tötung führende Aggressionspotenzial der Menschen mit der Entwicklung von Waffen entstand.

Rechtswissenschaften

Aggressionen werden strafrecht .html"> (Körperverletzung)en der Fall. Aggressionen sind straflos, wenn sie durch Rechtfertigungsgründe wie Notwehr .html"> (Notstand) o.ä. gerechtfertigt werden. Völkerrechtlich hat der Begriff der Aggression Einzug in die Charta der Vereinten Nationen | (UN-Charta|Charta der Vereinten Nationen) erhalten. Aggressionen sind Eingriffe in die Souveränität .html"> (Angriffskrieg) sein, aber auch Grenzverletzungen und Drohungen mit Gewalt. Wird völkerrechtliches Unrecht begangen, so kann sich das angegriffene Völkerrechtssubjekt dagegen wehren (jedoch sind Präventivkriege nicht zulässig. Maßnahmen sind Retorsion .html"> (Repressalie)n (völkerrechtswidrig. Beide sind völkerrechtlich bei Aggressionen zulässig.

Literatur

  • Psychologie
  • A. Bandura: ''"Lernen am Modell"'' Stuttgart 1976
  • J. Dollard, N. E. Miller: ''"Personality and psychotherapy"'' New York 1950
  • K. Lorenz: ''"Das so genannte Böse"'' München 1974
  • S. Milgram: ''"A behavioral study of obedience"'' Journal of abnormal and social psychology, 67, S. 371-378
  • Völkerrecht
  • Martin Hummrich: ''"Der völkerrechtliche Straftatbestand der Aggression"'' Baden-Baden 2001
  • http://www.gwup.org/skeptiker/archiv/2000/3/agresssion.html
  • http://f23.parsimony.net/forum52169/messages/39369.htm -Kohrs Machttheorie der Aggression ''(vgl. auch: Triebverzicht | (Triebverzicht)''

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